Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhälst du von deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird dir zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Einen Bildungsgutschein erhälst du, wenn die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann,
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.